Arbeitsrecht Potsdam
Das Arbeitsrecht in Potsdam, wie im gesamten Bundesgebiet ist zum großen Teil Richterrecht. Es ist geprägt von einer umfangreichen und differenzierten Rechtsprechung, auch unter Berücksichtigung spezieller örtlicher Belange. Das Arbeitsrecht dient nicht nur in Potsdam in erster Linie dem Schutz des Arbeitnehmers, da dieser, anders als der Rechtsinhaber aus dem Bereich des Zivilrechts dem Partner seines Arbeitsvertrages nicht gleichberechtigt gegenüber steht, sondern dem Dienstrecht des Arbeitgebers unterliegt.
In diesem Kontext stehen dem Arbeitnehmer umfangreiche Rechte aus dem Bereich des Arbeitsrechts zur Verfügung. In meiner Arbeitsrechtlich tätigen Kanzlei in Potsdam biete ich meinen Mandanten umfangreiche Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und Gewährleistung ihrer Rechte an.
Im Falle einer Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber kann der Ar-beitnehmer sich dagegen wehren durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Dieses Recht ist verankert in einem der vielen speziell auf den Schutz des Arbeitnehmers zugeschnittenen Gesetze aus dem Bereich des Arbeitsrechts. Im Falle eines fehlerhaften Arbeitsrechtlichen Zeugnisses kann der Arbeitnehmer durch Nutzung seiner aus dem Arbeitsrecht erwachsenen Rechte in Potsdam sowie auch bundesweit, dessen Berichtigung vor dem Arbeitsgericht in Potsdam geltend machen. Auch gegen eine zu Unrecht ausgesprochene Abmahnung kann sich der Arbeitnehmer entsprechend zur Wehr setzen, bis hin zur Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte. Dies sind einige Beispiele, in denen anwaltliche Unterstützung in Potsdam durch meine Rechtsanwaltskanzlei geboten wird, angefangen von der Beratung, über eine längere Begleitung bis hin zur Erhebung einer entsprechenden Klage vor dem Arbeitsgericht in Potsdam. Im Bereich des Arbeitsrechts schließen Arbeitgeber in Potsdam sehr oft wiederholt befristete Arbeitsverträge ab. Da dies nicht unbegrenzt zulässig ist, kann es unter bestimmten Umständen sein, dass sich aus einem wiederholt mit Befristung abgeschlossenen Arbeitsvertrag ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ergibt. Dies stellt auf entsprechenden Antrag des Anwalts in Potsdam das Arbeitsgericht unter Anwendung der dafür vorgesehenen Bestimmungen des Arbeitsrechts fest. Als Rechtsanwältin in Potsdam unterstütze ich rechtssuchende Mandanten sowohl bei der außergerichtlichen aus auch der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte, Ansprüche und Interessen aus dem Bereich des Arbeitsrechts, wie zum Beispiel bei Lohn- und Gehaltsansprüchen, bei der Prüfung von Arbeitszeugnissen, bei der Prüfung von Arbeitsverträgen, bei Abmahnungen, bei Versetzungen, bei Aufhebungsverträgen, bei Abfindungsansprüchen und deren Zahlung, bei Schadenersatzansprüchen oder auch bei Ansprüchen aus einem Arbeitsunfall.
Unmittelbar im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Arbeitnehmers bei einem Arbeitgeber in Potsdam werden an meine Rechtsanwaltskanzlei mit dem Interessenschwerpunkt Arbeitsrecht auch Fragen im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld oder der Verhängung einer Sperrzeit oder auch bei der Neuaufnahme einer Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber in Potsdam herangetragen, die ich kompetent und zuverlässig beantworte und/oder einer Lösung im Sinne des Betroffenen aus Potsdam zuführe unter Nutzung aller rechtlichen Instrumentarien des Arbeitsrechts.