Arbeitsrecht
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist
das Arbeitsrecht. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer lassen sich
von der Anwältin vertreten, wenn ein Arbeitsverhältnis begründet
oder beendet werden soll oder wenn in dessen Verlauf Probleme auftreten.
In der überwiegenden Zahl der Fälle geht es dabei um die Erhebung
oder die Verteidigung gegen eine Kündigungsschutzklage.
Frau Lups wird auch regelmäßig von Unternehmen konsultiert,
wenn ein neuer Arbeitsvertrag gestaltet werden soll oder eine interne
Regelung, zum Beispiel die Arbeitsordnung, eine Arbeitsanweisung oder
Organisationsanweisung überarbeitet werden muss.
Für Arbeitnehmer ist eine Beratung immer dann ratsam, wenn eine bestimmte
Entscheidung, wie zum Beispiel ein Aufhebungsvertrag gegenüber der
Agentur für Arbeit besondere Sperrfristen auslöst. Bevor Sie
also solch einen Vertrag unterzeichnen, sollten Sie sich über dessen
rechtliche Konsequenzen informieren.
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