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Arbeitsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist das Arbeitsrecht. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer lassen sich von der Anwältin vertreten, wenn ein Arbeitsverhältnis begründet oder beendet werden soll oder wenn in dessen Verlauf Probleme auftreten. In der überwiegenden Zahl der Fälle geht es dabei um die Erhebung oder die Verteidigung gegen eine Kündigungsschutzklage.

Frau Lups wird auch regelmäßig von Unternehmen konsultiert, wenn ein neuer Arbeitsvertrag gestaltet werden soll oder eine interne Regelung, zum Beispiel die Arbeitsordnung, eine Arbeitsanweisung oder Organisationsanweisung überarbeitet werden muss.

Für Arbeitnehmer ist eine Beratung immer dann ratsam, wenn eine bestimmte Entscheidung, wie zum Beispiel ein Aufhebungsvertrag gegenüber der Agentur für Arbeit besondere Sperrfristen auslöst. Bevor Sie also solch einen Vertrag unterzeichnen, sollten Sie sich über dessen rechtliche Konsequenzen informieren.




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