Verwaltungsrecht
Zu den Interessenschwerpunkten der Anwältin zählt das Verwaltungsrecht. Insbesondere steht
Sie den Mandanten bei allen Fragen aus dem Baurecht zur Verfügung. Sowohl im Widerspruchsverfahren bei
der Behörde als auch im gerichtlichen Verfahren weiß die erfahrene Juristin Ihre Interessen
bestmöglich durchzusetzen.
Weitgehend abgeschlossen sind dagegen die Fälle der Rückübertragung oder der
Vermögenszuordnung. Trotzdem ergeben sich aus der besonderen rechtlichen Situation häufig noch heute
spezielle Fragen der Betroffenen, für die Frau Lups eine kompetente Ansprechpartnerin ist.
Häufige Streitpunkte im Verwaltungsrecht sind die Satzungen der Gemeinden, welche die Kostenbeteiligung
der Anwohner an der Wasserversorgung oder Energieversorgung regeln. Gern ist Ihnen die Anwältin bei der
Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Kostenumlegung behilflich. Hat eine Gemeinde die
Versorgung ihrer Bürger nicht privatisiert, erfolgt die Abrechnung durch einen Gebührenbescheid,
gegen den man sich nur auf dem verwaltungsrechtlichen Wege zur Wehr setzen kann. Aufgrund der allgemein
schlechten Zahlungsmoral wenden sich auch immer mehr Versorger an die Juristin, wenn es um die Geltendmachung
ihrer Ansprüche gegen die Nutzer geht.
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