Allgemeines Zivilrecht / Grundstücksrecht
Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist das Allgemeine Zivilrecht. Zu den Mandanten zählen sowohl
Privatleute als auch kleine und mittelständische Unternehmen. Alle Rechtsgeschäfte des täglichen
Lebens, sei es ein Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag oder die Übertragung eines Grundstücks,
werden zu diesem Rechtsgebiet gezählt. Frau Lups vertritt Sie bei auftretenden Problemen zunächst
außergerichtlich. Ist eine Einigung mit dem Vertragspartner nicht möglich, macht sie Ihre
Ansprüche notfalls auch gerichtlich geltend. Gern ist Ihnen die Anwältin außerdem bei der
Vertragsgestaltung behilflich oder überprüft für Sie Vertragsangebote der Gegenseite.
Im Grundstücksrecht werden Sie nicht nur beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie umfassend beraten. Da die
Anwältin sich insbesondere auf das Recht der Versorgungswirtschaft spezialisiert hat, wenden sich auch
viele Mandanten an sie, wenn es um die Nutzungsrechte von Energieversorgern an einem Grundstück geht.
Mitunter besteht ein umfangreiches Wegerecht oder Leitungsrecht oder die Eigentümer müssen die
Überfahrt durch den Versorger dulden. Frau Lups berät sowohl Versorgungsunternehmen als auch die
Eigentümer von solchen Grundstücken zur bestehenden rechtlichen Lage und vertritt sie in einem
sich anschließenden Rechtsstreit.
Darüber hinaus unterstützt sie sie auch bei der
Abwehr von Ansprüchen, die gegen Sie als Grundstückseigentümer erhoben werden.
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